- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Planungs-, Beratungs- und Bauüberwachungsleistungen zwischen Miko Pestka – Projektberatung (nachfolgend „AN“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG“).
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
- Gegenstand des Vertrages sind Planungs‑, Beratungs- und/oder Bauüberwachungsleistungen gemäß individueller Vereinbarung.
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere unter Bezugnahme auf die Leistungsphasen gemäß HOAI.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden ausschließlich die Grundleistungen der jeweils beauftragten Leistungsphase geschuldet.
- Leistungen, die über die vereinbarten Grundleistungen hinausgehen, gelten als Besondere Leistungen und sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- 3 Leistungen der Bauüberwachung (LPH 8 HOAI)
- Im Rahmen der Bauüberwachung schuldet der AN die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit:
- den genehmigten Unterlagen
- den Ausführungsplänen
- den Verträgen
- den anerkannten Regeln der Technik
- Der AN koordiniert die am Bau Beteiligten, überwacht den Bauablauf sowie Termine und Kosten und dokumentiert den Projektverlauf.
- Eine laufende, kleinteilige Detailberichterstattung über interne Abläufe der ausführenden Unternehmen ist nicht geschuldet.
- Eine Informationspflicht gegenüber dem AG besteht insbesondere bei Sachverhalten mit Auswirkungen auf:
- Termine (insbesondere Gesamtfertigstellung),
- Kosten,
- Ausführungsqualität,
- oder erforderliche Entscheidungen des AG.
- Projektinterne Störungen ohne Auswirkungen auf die vorgenannten Kriterien begründen keine gesonderte Informationspflicht.
- 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der AG stellt dem AN alle zur Durchführung notwendigen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögerungen oder Mehraufwände infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des AN.
- Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der individuellen Vereinbarung, insbesondere nach Zeitaufwand.
- Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt auf Basis des vereinbarten Stundensatzes zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Mit der Vergütung sind alle üblichen projektbezogenen Tätigkeiten abgegolten, soweit nicht abweichend vereinbart.
- Besondere Leistungen werden gesondert nach Zeitaufwand vergütet.
- Der AN ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
- Zusätzlich werden folgende Auslagen berechnet:
- Bürokostenpauschale: 5 % der Vergütung
- Fahrtkosten: 1,50 €/km
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
- Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form (E-Mail).
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Bauablaufstörungen, insbesondere durch:
- Dritte (andere Planer, etc.)
- Lieferprobleme
- Witterung
- behördliche Einflüsse
führen zu angemessenen Terminverschiebungen.
- Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
- Der AG stellt sicher, dass eine funktionsfähige E-Mail-Adresse vorliegt und regelmäßig abgerufen wird.
- Projektbezogene Informationen werden im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen übermittelt.
- Eine darüberhinausgehende laufende oder detaillierte Berichterstattung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
- Der AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – 1 Jahr.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen (Obliegenheit, keine Ausschlussfrist).
- Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Konzepte, Entwürfe, Dokumentationen) unterliegen dem Urheberrecht.
- Der Auftraggeber erhält das Recht zur Nutzung der Unterlagen ausschließlich für das vertraglich vereinbarte Bauvorhaben.
- Die urheberrechtlich geschützte Leistung umfasst neben den Planunterlagen auch die gestalterische und planerische Gesamtidee des Bauwerks.
- Änderungen, Weiterentwicklungen oder Eingriffe in die Planung oder das ausgeführte Bauwerk, die die geistige Leistung des Auftragnehmers betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit diese Änderungen über rein technische oder unwesentliche Anpassungen hinausgehen.
- Eine Entstellung oder Beeinträchtigung des Werkes, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Auftragnehmers zu gefährden, ist unzulässig.
- Bei unberechtigten Änderungen oder Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz zu.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Aachen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Miko Pestka – Projektberatung, Wilhelmstraße 27, 52070 Aachen, vertreten durch Mikolai Pestka,